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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Livemacher GmbH Max-Eyth-Straße 11 74354 Besigheim für die Vertragsverhältnisse mit Ticketerwerbern.

I. Vertrag

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Vertragsschluss
    1. Beim Direktverkauf kommt der Vertrag mit Aushändigung der Eintrittskarte zustande.
    2. Das Internet-Angebot der Livemacher GmbH stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht hier vom Erwerber aus, indem er das Feld „Bestellung absenden“ bzw. „Absenden“ anklickt. Der Vertrag kommt mit dem Versand der Tickets durch die Livemacher GmbH zustande.
    3. Der Erwerb erfolgt zum ausgewiesenen Preis zuzüglich Vorverkaufsgebühren und einer etwaigen Bearbeitungs- und Versandgebühr.
    4. Mit Vertragsschluss ist der Erwerber zur unverzüglichen Zahlung und Abnahme der Eintrittskarte(n) verpflichtet. Je nach Art der Bestellung ist Barzahlung, Kreditkarten-, Lastschrift-, Vorkasse oder Paypalzahlung möglich. Die Livemacher GmbH kann die persönlichen Daten des Erwerbers, seine Bankdaten, Kreditkartennummer samt Ablaufdatum und CVC-Nummer zum Zweck der Zahlungsabwicklung verwenden und an die ausführenden Geldinstitute und Zahlungssystemanbieter weitergeben. Mit Bekanntgabe der Daten erklärt der Erwerber sein Einverständnis zur Verwendung und die Richtigkeit der Daten sowie über eine ausreichende Deckung zu verfügen.
    5. Im Fall von Verzug, Rückbuchungen oder Rücklastschriften ist die Livemacher GmbH berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten zuzüglich einer dem Aufwand entsprechenden Mahngebühr in Rechnung zu stellen.
    6. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren dürfen die Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (i.d.R die Eltern) oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Ein Erziehungsbeauftragungsformular kann von der Homepage der Livemacher GmbH heruntergeladen werden. Für Jugendliche ab 15 Jahren wird der Zutritt zu Veranstaltungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person genehmigt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

II. Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammen-hang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht Da die Livemacher GmbH nur Tickets für Veranstaltungen (Freizeitbetätigungen) anbietet, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist somit bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung.

III. Die Eintrittskarte als Legitimationspapier

Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart. Bis zur Zahlung bleiben die Karten im Eigentum der Livemacher GmbH – bei Nichtzahlung wird der Eintritt verweigert. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Bei Nichtbesuch oder bei Verlust durch den Erwerber ist eine Rückerstattung oder ein Ersatz ausgeschlossen. Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten entwertet. Beim Verlassen des Geländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein Recht auf Wiedereintritt besteht nicht.

IV. Umtausch

Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

V. Rücktrittsrecht bei Vorkasse

Kann bei einer Bestellung mit Zahlungsart Vorkasse ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen vermerkt werden, ist die Livemacher GmbH berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.

VI. Haftungsbeschränkung

  1. Die Livemacher GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern sie oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).
  2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Abs.1 fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Livemacher GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei Verletzung von anderen als in Abs.1 genannten Pflichten, haftet die Livemacher GmbH für sich und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung gegenüber der Livemacher GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Die Livemacher GmbH haftet nicht für verloren gegangene Sachen.

VII. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung

  1. Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
  2. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung zeitlich nach hinten verschoben, sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Livemacher GmbH kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

VIII. Hausordnungen / Benutzungsordnungen

Mit Erwerb der Eintrittskarte anerkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der Veranstaltungsstätte. Darüber hinaus werden folgende Regeln für Veranstaltungen anerkannt:
  1. Generelle Benutzungsregeln
    1. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Stockschirme, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährlichen Gegenstände. Das Mitbringen von Stühlen jeglicher Art und von Tieren ist untersagt. Die Aufzählung der verbotenen Gegenstände ist nicht abschließend und kann durch Hinweisschilder oder sonstige Bekanntmachungen noch jederzeit ergänzt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben
    2. Das Mitführen von Medienaufzeichnungsgeräten kann eingeschränkt werden. Die Bekanntmachung erfolgt über Hinweisschilder.
    3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
    4. Bei Zuwiderhandlung können die Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung gegen Quittung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erwerbers.
    5. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung des Mitführungsverbots nach Buchstaben a., b. und c. ist der Ordnungsdienst zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Kleidung sowie am Körper berechtigt.
    6. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei Veranstaltungen der Livemacher GmbH aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen nicht auf das Gelände mitgeführt werden, Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
    7. Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist nicht gestattet
    8. Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist Folge zu leisten.
    9. Für Rollstuhlfahrer stehen aus feuerpolizeilichen oder sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Rollstuhlfahrer haben bezüglich der Wahl ihres Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  2. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund
    Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.
  3. Recht am eigenen Bild
    Die Livemacher GmbH und von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltung, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten der Livemacher GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

IX. Gesundheitsrisiko durch Lautstärke

Dem Erwerber ist bekannt, daß von einem Konzert eine nicht unerhebliche Lautstärke ausgeht und die Gefahr von Hörschäden oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigungen besteht. Es wird empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere bei einem Aufenthalt in der Nähe der Bühne und der Lautsprecherboxen.

IX. Datenschutz

Die Livemacher GmbH behandelt persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Sie ist berechtigt, externen Dienstleistern unter strengen vertraglichen Beschränkungen Kundendaten z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen zur Verfügung zu stellen. Personenbezogene Daten aus telefonischen und schriftlichen Bestellungen (auch per E-Mail) oder aus Online-Verkauf werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Soweit der Erwerber in die Nutzung der Kundendaten zu Informations- und Kundenbetreuungszwecken eingewilligt hat, werden diese u.a. zur Ansprache per Brief und Email verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Nachteile per Post oder Email widerrufen werden. Nach § 21, 22 Landesdatenschutzgesetz hat der Erwerber das Recht, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. deren Berichtigung verlangen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Im Falle internationaler Eintrittskartenerwerbe und bei Erwerb durch Nichtverbraucher gilt Ludwigsburg als alleiniger Gerichtsstand.
  3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Stand: Januar 2018